CE-Konformität von Produkten

Die CE-Kennzeichnung ist die Voraussetzung für das erstmalige Inverkehrbringen von Produkten in vielen Staaten des europäischen Wirtschaftsraumes.

Die Einhaltung der entsprechenden EU-Richtlinien, bei uns vorwiegend:


- 2014/35/EU (Niederspannungsrichtlinie)
- 2014/30/EU (EMV)
- 2006/42/EG (Maschinen) und
- 2011/65/EU (RoHS)
ist eine enorme Herausforderung an die gesamte Lieferkette.

Wir haben es uns zur Aufgabe gemacht, unsere Kunden bei der Entwicklung normkonformer Produkte zu unterstützen und die CE-Konformität in unserer Fertigung sicherzustellen. Dabei ist eine enge Absprache mit dem Kunden sowie ein klare Festlegung der Zuständigkeiten von entscheidender Bedeutung - Nicht immer ist eindeutig, was ein Produkt im Sinne der CE ist.

Unser Service:
 

- Erstellen von CE-Konformitätserklärungen
- Erstellen von Bauartnachweisen nach DIN EN 61439-1/2
- Erstellen von Begleitdokumentationen
- Unterstützung bei Sicherheitskonzepten
- Abgleich der Kundendokumente mit Einbau-Vorschriften der Bauteile
- CE-Kennzeichnungen und Typenschilder

Sofern die CE-Erklärung nicht in unsere Zuständigkeit fällt, erhält der Kunde automatisch ein Certificate of Conformity (Werksprüfzeugnis) mit den Lieferpapieren.