
Relevante Richtlinien
Je nach Produkt und Anwendungsbereich können unter anderem folgende Richtlinien relevant sein:
- 2014/35/EU (Niederspannungsrichtlinie)
- 2014/30/EU (EMV)
- 2006/42/EG (Maschinen) und
- 2011/65/EU (RoHS)
Die Umsetzung von CE-Anforderungen betrifft häufig mehrere Beteiligte entlang der Liefer- und Wertschöpfungskette. Insbesondere bei Maschinen, Schaltschränken und kundenspezifischen Baugruppen müssen Zuständigkeiten, Schnittstellen und Nachweise eindeutig festgelegt werden.
Nicht jede elektrische Baugruppe stellt ein eigenständiges Produkt im Sinne der CE-Kennzeichnung dar. Die Bewertung hängt von Funktion, Lieferumfang und Integration in das Gesamtsystem ab.
Leistungen im Umfeld der CE-Konformität
artec systems unterstützt bei:
- Erstellung von CE-Konformitätserklärungen
- Bauartnachweisen nach DIN EN 61439-1/-2
- Technischer Dokumentation
- Sicherheits- und Schutzkonzepten
- Prüfung von Kundendokumentationen
- Typenschildern und CE-Kennzeichnungen
- Dokumentation für Schaltanlagen und Baugruppen.
Herstellererklärung und Werksprüfzeugnisse
Sofern die CE-Konformitätserklärung nicht in den Verantwortungsbereich von artec systems fällt, werden die erforderlichen produktbezogenen Nachweise und Werksdokumente entsprechend dem Lieferumfang bereitgestellt.
Je nach Projekt können hierzu Certificate of Conformity (CoC), Prüfprotokolle oder weitere Nachweisdokumente gehören.
Weiterführende Informationen
→ Qualitätsmanagement und Zertifizierungen
→ Prüf- und Freigabeverfahren
→ Rückverfolgbarkeit und Dokumentation
→ Schaltschrankbau
→ Schaltanlagenbau